Ist ein Aufbauseminar angeordnet, muss der Fahranfänger dieses innerhalb einer festgelegten Frist absolvieren. Mindestens Sechs bis maximal zwölf Teilnehmer können einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen durchlaufen. Hat der Fahranfänger das Seminar abgeschlossen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Tut er dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird der Führerschein kostenpflichtig entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je mindestens 135 Minuten, sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.
Regelmissachtungen dieser Kategorie sind so schwerwiegend, dass sie unmittelbar ein Aufbauseminar nach sich ziehen. Darüber hinaus werden sie mit einem Bußgeld ab 60 Euro sowie Punkt(en) im Fahreignungsregister geahndet. Die Probezeit verlängert sich um zwei auf vier Jahre. Häufige A-Delikte sind beispielsweise:
Auch etliche Vergehen, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, zählen zur A-Kategorie, wie zum Beispiel Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung.
Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend und zieht erst beim zweiten Mal ein ASF-Seminar nach sich. Somit werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich noch nicht auf die Probezeit aus. Häufige B-Delikte sind beispielsweise:
Die Teilnehmer sollen während des Seminars ihr Fahrverhalten reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass sie im Straßenverkehr keine gefährlichen Situationen mehr hervorrufen. Dazu dienen das Lösen von Aufgaben und Bearbeiten bestimmter Themen in Paar- und Kleingruppenarbeiten, moderierten Gruppengesprächen und in Diskussionen. Außerdem erhalten die Teilnehmer ein Begleitheft mit Informationen, Arbeitsmaterialien sowie Aufgaben, die zum Teil zwischen den Sitzungen zu bearbeiten sind.
Während der Fahrprobe soll geklärt werden, in welchen Situationen sich der Fahranfänger unangemessen bzw. unsicher verhält. Im Anschluss daran tauschen Fahrer, Seminarleiter und Mitfahrer ihre Eindrücke untereinander aus.
Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist an einem angeordneten Aufbauseminar teilnimmt, dem wird der Führerschein kostenpflichtig entzogen. Erst wenn der Fahranfänger die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt hat, kann der Führerschein neu erteilt werden.
Ein begonnenes ASF muss vollständig durchlaufen werden. Dies bedeutet, dass man Teile des Seminars, darunter auch die Fahrprobe, nicht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Seminar nachholen kann. Der Grund: Die Sitzungen bauen aufeinander auf, wobei es dem Seminarleiter obliegt, je nach Fragen und Beiträgen der Teilnehmer unterschiedliche Akzente zu setzen. Dies bedeutet, dass sich die Nachschulungen in gewissem Maß voneinander unterscheiden können.